Der bloß formale Umstand, dass ein Ausländer im Besitz einer Gewerbeberechtigung ist, ist für die Beurteilung seiner sachverhaltsmäßig festgestellten Tätigkeit dahingehend, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt oder nicht, nicht maßgeblich (VwGH 7.10.2022, Ra 2022/09/0113).
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