Rückverweise
Weder ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an Asylwerber per se ausgeschlossen (siehe § 4 Abs. 1 Z 1 AuslBG), noch ihnen durch das AuslBG die Aufnahme einer tatsächlich selbständigen Tätigkeit untersagt.
einer Gewerbeberechtigung ist, ist für die Beurteilung seiner sachverhaltsmäßig festgestellten Tätigkeit dahingehend, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt oder nicht, nicht maßgeblich (VwGH 7.10.2022, Ra 2022/09/0113).…
…die Beurteilung seiner sachverhaltsmäßig festgestellten Tätigkeit dahingehend, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt oder nicht, nicht maßgeblich ist (vgl. etwa VwGH 7.10.2022, Ra 2022/09/0113, mwN). Ebenso vermögen die vorgelegten nach Art. 12 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 somit hinsichtlich selbstständig Erwerbstätigen ausgestellten A1…