JudikaturVwGH

Ra 2025/02/0147 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
09. Oktober 2025

Wird eine Revision ohne weiteres Verfahren als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs. 1 VwGG), so ist der VwGH an einen Antrag des Revisionswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung jedenfalls dann nicht gebunden, wenn dem Art. 6 Abs. 1 MRK nicht entgegensteht. Der Anforderung des Art. 6 MRK wurde hier durch die Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung vor dem VwG Genüge getan (VwGH 30.10.2006, 2006/02/0197; VwGH 27.3.2019, Ro 2018/10/0040).