JudikaturVwGH

Ra 2025/02/0077 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2025

Wenn das VwG im Zuge der freien und nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung zu der Überzeugung gelangte, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschuldigten begangen wurde, liegt keine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" vor (VwGH 16.7.2020, Ra 2020/02/0006).

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