Ra 2025/02/0077 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn das VwG im Zuge der freien und nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung zu der Überzeugung gelangte, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschuldigten begangen wurde, liegt keine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" vor (VwGH 16.7.2020, Ra 2020/02/0006).