JudikaturVwGH

Ra 2025/01/0221 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2025

Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im

Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige

Wohnsitzbehörde läßt grundsätzlich eine wesentliche

Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG

erwarten.

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