Ra 2024/16/0069 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Besuch einer Einrichtung im Sinn des § 3 StudFG 1992 beginnt bei Studien - wie dem für die vorliegende Revision maßgeblichen, welches an einer österreichischen Universität im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 1 StudFG 1992 ausgeübt wird - mit der Zulassung zum Studium gemäß § 60 Abs. 4 UniversitätsG 2002 (vgl. VwGH 18.5.2020, Ra 2020/16/0017).