JudikaturVwGH

Ra 2024/16/0063 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2024

Ob die Eltern einem Kind überwiegend Unterhalt leisten (§ 6 Abs. 5 FLAG), hängt einerseits von der Höhe des gesamten Unterhaltsaufwandes für das Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von den tatsächlich von den Eltern geleisteten Unterhaltsbeiträgen ab (vgl. etwa das zu § 2 Abs. 2 FLAG ergangene hg. Erkenntnis vom 19. April 2007, Zl. 2004/15/0044).