Ra 2024/13/0067 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Gericht ist nicht gehindert, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu überprüfen, ob ein von den Parteien vereinbarter Wert tatsächlich die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegelt und nicht das Ergebnis einer missbräuchlichen Vorgehensweise ist (vgl. EuGH 8.5.2024, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Gegenleistung in Aktien), C-241/23, Rn. 36).