JudikaturVwGH

Ra 2024/13/0067 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Das Gericht ist nicht gehindert, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu überprüfen, ob ein von den Parteien vereinbarter Wert tatsächlich die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegelt und nicht das Ergebnis einer missbräuchlichen Vorgehensweise ist (vgl. EuGH 8.5.2024, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Gegenleistung in Aktien), C-241/23, Rn. 36).

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