JudikaturVwGH

Ra 2024/13/0067 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG (die - nunmehrige - unionsrechtliche Grundlage des § 11 Abs. 12 UStG 1994) erfasst nicht die Fälle, in denen die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer korrekt ist. Wurde ein Teil der Mehrwertsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt, kommt Art. 203 der Richtlinie nur bezüglich des Teils der Mehrwertsteuer zur Anwendung, der den zutreffend in Rechnung gestellten Betrag übersteigt (vgl. EuGH 8.12.2022, Finanzamt Österreich (Endverbrauchern fälschlicherweise in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer), C-378/21, Rn. 23).

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