JudikaturVwGH

Ro 2024/13/0027 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

§ 248 BAO sieht ein Beschwerderecht eines Haftungspflichtigen gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch vor. Dies hat seine Grundlage darin, dass eine Bindungswirkung des Abgabenbescheides für das Haftungsverfahren besteht (vgl. VwGH 29.4.2010, 2008/15/0085; 19.4.2007, 2005/15/0129; 13.4.2005, 2004/13/0027; jeweils mwN). Durch § 248 BAO wird dem Haftenden ein eigenständiger Rechtszug gegen den seiner Haftungsinanspruchnahme zugrundeliegenden Abgabenbescheid eingeräumt (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2019/15/0032).