JudikaturVwGH

Ra 2024/11/0165 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2025

Die Verwirklichung des in Rede stehenden Delikts (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach § 2a TNRSG) erfordert gemäß der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG, dass ein Versand bzw. eine Lieferung stattfanden. Vorschriften im Sinn von § 8 Abs. 1 VStG zur Strafbarkeit des Versuchs enthält das TNRSG nicht.

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