14 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob in Bezug auf eine bestimmte Verwaltungsübertretung ein fortgesetztes Delikt vorliegen kann, ist insbesondere auf die Verwaltungsstrafbestimmungen und deren spezifische Funktion abzustellen (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2016/06/0025).