JudikaturVwGH

14 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Bei der Prüfung, ob in Bezug auf eine bestimmte Verwaltungsübertretung ein fortgesetztes Delikt vorliegen kann, ist insbesondere auf die Verwaltungsstrafbestimmungen und deren spezifische Funktion abzustellen (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2016/06/0025).

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