Ra 2024/10/0143 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die durch den gemäß § 68 Abs. 2 AVG abgeänderten Bescheid zuerkannte Rechtsposition darf nicht nachträglich eingeschränkt, die Rechtsstellung des Adressaten also nicht zu seinen Ungunsten verändert werden (vgl. VwGH 26.6.2019, Ra 2015/16/0126 mwN).