Ra 2015/16/0126 1 – Vwgh Rechtssatz
Art. 41 Abs. 1 GRC sieht ein Recht auf eine gute Verwaltung durch Organe der Union, nicht jedoch durch Organe der Mitgliedstaaten vor (vgl. etwa Sander in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar (2014), RZ 11 f zu Art 41) u
Abs. 2 AVG abgeänderten Bescheid zuerkannte Rechtsposition darf nicht nachträglich eingeschränkt, die Rechtsstellung des Adressaten also nicht zu seinen Ungunsten verändert werden (vgl. VwGH 26.6.2019, Ra 2015/16/0126 mwN).…
…47 GRC garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht unbenommen geblieben (vgl. etwa ebenfalls zu einer Antragszurückweisung VwGH 14.12.2015, Ra 2015/16/0126). 14 Der ins Treffen geführte Art. 41 GRC sieht darüber hinaus ein Recht auf eine gute Verwaltung (lediglich) durch Organe der Union, nicht jedoch…
…ingen. Es handelt sich daher um ein erst sehr spät im Verfahren vorgebrachtes Vorbringen (vgl. 28.01.2016, Ra 2015/21/0199), was für sich alleine bereits die mangelnde Glaubwürdigkeit des Vorbringens indiziert. Zudem deuten mehrere Ungereimtheiten auf ein konstruiertes Vorbringen hin. Der Erstbeschwerdeführer gab im Wesentlichen an, dass er gemeinsam mit seinem Vater Mitglieder für die…
…auf seine Berechtigung hin zu prüfen und die diesbezüglichen Erwägungen in der Entscheidungsbegründung darzulegen, sofern eine Befangenheit nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. VwGH 27.04.2017, Ra 2015/07/0117, mwN). Die allfällige Befangenheit eines Sachverständigen kann nur dann mit Erfolg eingewendet werden, wenn sich sachliche Bedenken gegen die Erledigung dieses Verwaltungsorganes ergeben…
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