Der Zustellschein ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis
dafür erbringt, dass die Zustellung den Angaben auf dem
Zustellschein entsprechend erfolgt ist (Hinweis Stoll,
BAO-Kommentar, Band 1, 1146). Dem Empfänger steht jedoch der
Gegenbeweis offen. Dazu bedarf es jedoch konkreter Darlegungen und
eines entsprechendes Beweisanbots dafür.