Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen mit ein, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, und erstreckt sich auf alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen einschließlich der Verfahren über Wiederaufnahme- und Wiedereinsetzungsanträge (VwGH 23.1.2024, Ra 2024/02/0009). Ebenso ist die Zurückweisung des Einspruchs gegen eine Strafverfügung davon umfasst (VwGH 28.3.2023, Ra 2023/09/0028).