JudikaturVwGH

Ra 2024/08/0130 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2025

Eine mit Arbeiten im Haushalt, großteils in Abwesenheit des

Empfängers der Arbeitsleistung beschäftigte Person ist im

arbeitsbezogenen Verhalten nicht schon dadurch persönlich

unabhängig, daß sich aufgrund ihrer Erfahrungen und/oder der

Natur der zu verrichtenden Arbeiten Weisungen über die

Reihenfolge und den näheren Inhalt dieser Arbeiten erübrigen,

die Beschäftigte somit den Arbeitsablauf selbst bestimmt,

sofern sie nur der stillen Autorität des Empfängers der

Arbeitsleistung, dh, seinem Weisungsrecht und Kontrollrecht

unterliegt (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0293).

Rückverweise