Ra 2024/08/0094 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Frage der Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung kommt es aus medizinischer Sicht ausschließlich auf objektive Umstände an, nicht aber auch darauf, ob der Arbeitslose in einer anderen Beschäftigung allenfalls freiwillig auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet.