JudikaturVwGH

So 2024/08/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2025

Eine rasche Entscheidungsfindung lässt im Allgemeinen keine Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive erkennen (vgl. in diesem Sinn OGH 30.7.2007, 8 Ob 83/07z).

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