So 2024/08/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine rasche Entscheidungsfindung lässt im Allgemeinen keine Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive erkennen (vgl. in diesem Sinn OGH 30.7.2007, 8 Ob 83/07z).