Ra 2024/06/0126 1 – Vwgh Rechtssatz
Bei einem antragsbedürftigen Verfahren wie dem Baubewilligungsverfahren wird die "Sache", über die eine Behörde im Bauverfahren zu entscheiden hat, durch das Ansuchen/die Anzeige bestimmt.
…die „Sache“, über die eine Behörde im Bauverfahren zu entscheiden hat, durch das Ansuchen/die Anzeige bestimmt wird (vgl. VwGH 17.2.2025, Ra 2024/06/0126, Rn. 8, mwN). 15 Das im Akt aufliegende Ansuchen um Baubewilligung für das Bauvorhaben der revisionswerbenden Parteien bezieht sich unstrittig auf die Grundstücke Nr…
…dem Revisionsmodell nicht dazu berufen, die Einzelfallgerechtigkeit in jedem Fall zu sichern diese Aufgabe obliegt den Verwaltungsgerichten (vgl. für viele etwa VwGH 21.6.2024, Ra 2024/05/0074, mwN). 14 Die Frage, ob ein konkreter Baubestand über einen baubehördlichen Konsens verfügt oder nicht, betrifft ebenso wie die Auslegung eines konkreten Bescheides…
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