Ra 2024/06/0126 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einem antragsbedürftigen Verfahren wie dem Baubewilligungsverfahren wird die "Sache", über die eine Behörde im Bauverfahren zu entscheiden hat, durch das Ansuchen/die Anzeige bestimmt.