JudikaturVwGH

Ra 2024/05/0088 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Eine bloß interne Aufgabenverteilung entlastet ein einzelnes Vorstandsmitglied noch nicht. Der bloße Rückzug auf eine interne Unzuständigkeit ohne jegliches weitere Vorbringen über irgendwelche, die Einhaltung von Vorschriften gewährleistenden Tätigkeiten stellt kein taugliches Vorbringen zur Dartuung mangelnden Verschuldens dar. Ein Vorstandsmitglied kann sich nicht allein auf die korrekte Geschäftsführung durch die anderen Organmitglieder verlassen (vgl. VwGH 11.9.2015, 2013/17/0485, mwN).

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