JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0191 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 2025

Der StVO 1960 kann weder eine Verpflichtung entnommen werden, den Betroffenen vor einer Blutabnahme auf allfällige Folgen einer Verweigerung hinzuweisen (VwGH 8.8.2022, Ra 2022/02/0134) noch ist zur Tatbestandsverwirklichung eine Aufforderung zur Blutabnahme durch einen Polizeibeamten notwendig.