JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0183 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
02. Juni 2025

§ 38 Abs. 3 TSchG sieht im Wiederholungsfall einen höheren Strafrahmen vor, wobei darunter zu verstehen ist, dass zumindest eine (rechtskräftige) einschlägige Vorstrafe vorliegt.

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