Ra 2024/01/0318 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass sich ein minderjähriger Staatsbürger, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach § 27 Abs. 2 StbG 1985 die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss bzw. dass diese den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bewirken kann (vgl. VwGH 16.2.2012, 2010/01/0035-0036, sowie VwGH 15.3.2012, 2010/01/0026).