JudikaturVwGH

Ra 2024/01/0289 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2024

Es entspricht dem Wesen der Pauschalierung des Verhandlungsaufwandes, dass es [bloß] auf die Dauer der Verhandlung und auf die Zahl der Verhandlungstermine nicht ankommt.

Rückverweise