Nichtstattgebung - AsylG 2005 und FrPolG - Gegenständlich legt der Revisionswerber mit seiner nicht näher ausgeführten Behauptung "gravierender Nachteile" durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil gemäß § 30 Abs. 2 VwGG nicht dar. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt allein schon im Hinblick darauf nicht in Betracht (vgl. VwGH 3.8.2023, Ra 2023/17/0076, mwN).
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