Ra 2023/16/0113 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nichtstattgebung - Rechtsgeschäftsgebühr - Die Dartuung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils erfordert die nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen der behaupteten Auslagen auf dem Boden der gleichfalls konkret anzugebenden gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse einer revisionswerbenden Partei. Erst die ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (vgl. VwGH 20.4.2022, Ra 2022/15/0029, mwN). Diesen Anforderungen wird der vorliegenden Antrag, der sich hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin auf die Angabe eines gerundeten monatlichen Einkommens beschränkt, nicht gerecht.