JudikaturVwGH

Ra 2023/15/0079 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2024

Wenn einem Prüfer eine Information vorliegt, er diese der abgabenfestsetzenden Stelle vor Erlassung des ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheides aber nicht bekannt gibt, steht dies einer Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. VwGH 29.5.2001, 97/14/0036).

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