JudikaturVwGH

Ra 2023/15/0059 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen

zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa

durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten

Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht

eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter

vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter

bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E

17.1.1995, 84/14/0077.

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