Ra 2023/15/0045 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine auf die Gebrauchsüberlassung beschränkte Betätigung erfüllt keinen Einkunftstatbestand des EStG 1988 und führt für sich allein auch nicht in Anwendung des § 7 Abs. 3 KStG 1988 zu Einkünften.