JudikaturVwGH

Ra 2023/13/0170 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2025

Für die Versagung des Vorsteuerabzugs ist nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung zum Nachteil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems begeht.

Rückverweise