JudikaturVwGH

Ra 2023/13/0062 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2023

Weist das VwG die Beschwerde ab, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur BAO so zu werten, als ob es eine mit dem angefochtenen Bescheid, also dem Erstbescheid, im Spruch übereinstimmende Entscheidung erlassen hätte (vgl. VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072, mwN).

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