Auch wenn die Bestimmung des § 131b BAO - anders als insbesondere jene des § 132a BAO, in der die Belegerteilungspflicht für "Barzahlungen" geregelt ist - nicht ausdrücklich auf das UStG 1994 verweist, ist der darin verwendete Umsatzbegriff erkennbar (grundsätzlich, mit gewissen Einschränkungen) iSd Umsatzsteuerrechts zu verstehen. Vor diesem Hintergrund ist weiters davon auszugehen, dass auch die in § 131b BAO verwendeten Begriffe "Bareinnahmen" und "Barumsätze" - ebenso aber auch "Bareingänge" (§ 131 Abs. 1 Z 2 lit. b BAO) - synonym sind.
Rückverweise