JudikaturVwGH

Ra 2023/12/0132 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2025

Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige

Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden

Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich

der im § 137 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und

sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E

14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).

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