Ra 2023/12/0132 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige
Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden
Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich
der im § 137 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und
sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E
14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).