Ra 2023/12/0109 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Zuerkennung einer Jubiläumszuwendung gemäß § 20c Abs. 1 GehG 1956 stellt eine Ermessensentscheidung dar, wobei aus Anlass der Vollendung der im Gesetz angeführten Dienstzeiten dieselbe grundsätzlich gewährt werden solle, es sei denn, der Beamte hätte sich als einer Belohnung für treue Dienste unwürdig erwiesen, obwohl ihm Untreue nicht vorgeworfen werden könne (Hinweis E vom 11. Oktober 1973, 410/73).