JudikaturVwGH

13 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
15. September 2025

Eine nach §§ 81 bzw 82 GehG gewährte Zulage bzw Vergütung stellt keine Abgeltung für geleistete Dienstzeit dar. Mit der Wachdienstzulage nach § 81 GehG soll dem Beamten ein Äquivalent für die besondere körperliche und seelische Beanspruchung und die besonderen Gefahren gewährt werden, die der Wachdienst mit sich bringt (VwGH 29.3.2012, 2008/12/0118). Die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG wird - wie sich bereits aus ihrer Bezeichnung ergibt - aufgrund einer besonderen Gefährdung gewährt.