Ra 2023/12/0056 5 – Vwgh Rechtssatz
Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw. Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung.
und Zurückverweisung, die auch nur für dieses Verfahren Bindungswirkung entfaltet - nur der Spruch einer Entscheidung in Rechtskraft, nicht aber einzelne Begründungselemente (vgl. etwa VwGH 10.2.2025, Ra 2023/12/0056, mwN).…
…die auch nur für dieses Verfahren Bindungswirkung entfaltet nur der Spruch einer Entscheidung in Rechtskraft, nicht aber einzelne Begründungselemente (vgl. etwa VwGH 10.2.2025, Ra 2023/12/0056, mwN). 16 In der Revision werden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B VG grundsätzliche Bedeutung zukäme…
…§ 55 ÄrzteG 1998 umfasst ist (vgl. VwGH 22.3.2023, Ra 2022/09/0122; denselben Mitbeteiligten betreffend: VwGH 3.9.2024, Ra 2023/09/0140, 0141 [„Gutachten zur vorläufigen Impfunfähigkeit“ iZm SARS CoV 2 Impfungen]) und daher grundsätzlich nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung ausgestellt…
…hat. Das rechtliche Schicksal der Revision hängt demnach von der Lösung der behaupteten Rechtsfrage nicht ab (vgl. zu diesem Erfordernis etwa VwGH 3.10.2024, Ra 2023/10/0020, mwN). 8 In der Revision wird sohin weder ein Abweichen von der maßgeblichen (jüngeren) Rechtsprechung aufgezeigt, noch dargelegt, welche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung der…
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