Rückverweise
Hat das Fondsmitglied trotz mehrfacher Aufforderung samt mehrfach gesetzter Fristen den Einkommensteuerbescheid nicht vollständig (sondern in wesentlichen Teilen in unlesbarer Form) vorgelegt, war schon aus diesem Grund gemäß Abschnitt IV Abs. 7 der BeitragsO des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Höchstbeitrag vorzuschreiben (vgl. zum Erfordernis der "zeitgerechten und vollständigen" Entsprechung der Vorlageverpflichtung auch das, zu einer früheren Fassung dieser Bestimmung ergangene, E vom 23. Februar 2011, 2010/11/0137).