JudikaturVwGH

12 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2023

Es ist zulässig einen Beamten, der nach dem Inhalt seiner Behauptungen das zulässige Maß angemessener Kritik und dabei die in § 18 Abs. 2 zweiter Satz Wr DO 1994 gezogene, dem Schutz des guten Rufes anderer dienende Grenze überschritten hat, dafür disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (VwGH 6.6.2001, 98/09/0140).

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