JudikaturVwGH

Ra 2023/08/0155 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Arbeitsrecht
17. Dezember 2024

Der Pflichtversicherungstatbestand nach § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG ist gegenüber der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG subsidiär: Ein Gesellschafter, der als Geschäftsführer in einem Beschäftigungsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit steht, unterliegt der Pflichtversicherung nach dem ASVG und nicht jener nach § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG.

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