JudikaturVwGH

Ro 2023/08/0010 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Entsprechend dem klaren Wortlaut der Bestimmung ist die Rückforderung nach § 25 Abs. 1 dritter Satz AlVG 1977 mit der Höhe des Einkommens im Sinn des § 36a AlVG 1977 im Rückforderungszeitraum begrenzt, dagegen kommt der Höhe des Umsatzes (§ 36b AlVG 1977) insoweit - anders als zur Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 3 lit. b iVm. 6 lit. c AlVG 1977- keine Relevanz zu.

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