Ra 2023/07/0096 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Begehren einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 4 VStG steht der Annahme, dass sich der Beschuldigte lediglich gegen die Strafe, nicht aber gegen die Schuld wendet, nicht entgegen (VwGH 6.10.1993, 91/17/0208; VwGH 28.2.2017, Ra 2016/11/0164).