JudikaturVwGH

Ra 2023/07/0096 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2024

Das Begehren einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 4 VStG steht der Annahme, dass sich der Beschuldigte lediglich gegen die Strafe, nicht aber gegen die Schuld wendet, nicht entgegen (VwGH 6.10.1993, 91/17/0208; VwGH 28.2.2017, Ra 2016/11/0164).

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