Rückverweise
Die Auflage ist eine pflichtenbegründende Nebenbestimmung eines an sich begünstigenden Verwaltungsaktes. Das Wesen einer Auflage besteht darin, dass die Verwaltungsbehörde in einen dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen der Inhaber des Rechtes für den Fall der Gebrauchnahme zu einem bestimmten, im Wege der Vollstreckung erzwingbaren Tun oder Unterlassen verpflichtet wird (VwGH 21.2.2002, 2001/07/0106; VwGH 25.4.1996, 95/07/0193).