JudikaturVwGH

Ra 2023/06/0155 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2023

Stattgebung - Versagung einer nachträglichen Baubewilligung - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen den Bescheid der belangten Behörde Folge gegeben und der Antrag auf nachträgliche Bewilligung für die Errichtung eines Wintergartens sowie eines Gartenabstellraums auf einem näher bezeichneten Grundstück und der Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 25 Abs. 8 Bebauungsgrundlagengesetz - BGG (Unterschreitung des Mindestabstandes durch den Wintergarten und den Gartenabstellraum zum Nachbargrundstück) abgewiesen. Das angefochtenen Erkenntnis ist in Anbetracht des von den Revisionswerbern genannten Auftrages zur Beseitigung des Wintergartens und des Gartenabstellraums, insoweit mittelbar einem Vollzug zugänglich, als gemäß § 16 Abs. 3 Baupolizeigesetz - BauPolG eine Vollstreckung des Beseitigungsauftrages nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden darf, wenn ein Ansuchen um nachträgliche Baubewilligung gestellt wird. Demnach hindert ein noch nicht rechtskräftig erledigtes Bauansuchen für ein Bauwerk, auf das sich der baupolizeiliche Auftrag bezieht, die Vollstreckbarkeit dieses Auftrages (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach der Bauordnung für Wien VwGH 20.2.2018, Ra 2017/05/0293, mwN).

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