Ra 2023/04/0221 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ob eine dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage der im gemäß § 38 AVG zu unterbrechenden Verfahren zu beurteilenden Rechtsfrage "ähnlich" im Verständnis der Rechtsprechung des VwGH ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Diese Beurteilung ist - jedenfalls dann, wenn sie nicht offenkundig unzutreffend ist - daher nicht revisibel (vgl. VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0119, Rn. 14, mwN).