JudikaturVwGH

Ra 2023/04/0022 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2024

Gemäß der (für den Sektorenbereich maßgeblichen) Grundsatzbestimmung des § 193 Abs. 1 BVergG 2018 hat die Vergabe von Aufträgen an geeignete Unternehmer zu erfolgen. Die Eignung setzt sich - wie § 251 Abs. 1 und den §§ 252 ff BVergG 2018 zu entnehmen ist - aus der beruflichen Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit (unterteilt in die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit) zusammen.

Rückverweise