Rückverweise
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).