Ra 2023/01/0236 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus der WStV 1968 geht hervor, dass der Magistrat eine verwaltungsbehördliche Einheit darstellt. Sein Wirkungsbereich ist in § 105 WStV 1968 festgelegt (vgl. VwGH 13.9.2016, Ra 2015/03/0038, mwN).