Rückverweise
In Bezug auf die Vornahme einer Identitätsfeststellung reicht etwa die Bekanntgabe der entsprechenden, die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigenden Bestimmung des SPG für die Auskunft über den Zweck der Amtshandlung gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 RLV aus (vgl. VwGH 25.7.2022, Ra 2019/01/0310, Rn. 17).