Ro 2023/01/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 39 Abs. 1 SPG 1991 begründet (in Verbindung mit § 50 SPG 1991) die Befugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wegen des Verdachts des Vorliegens eines gefährlichen Angriffs nach § 16 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 SPG 1991 eine Eingangstüre gewaltsam zu öffnen, um in der Folge eine Wohnung ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten zu betreten und dort zu verweilen (vgl. dazu VwGH 25.9.2018, Ra 2018/01/0291, mit Verweis auf VwGH 28.2.2017, Ra 2017/01/0051).